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| Medizinrecht - kompetent Wir sind seit Beginn unseres „Anwaltslebens“ auf Seiten der Leistungserbringer im Medizin- und Arztrecht tätig. Als Fachanwälte für Medizinrecht bieten wir Beratung und Vertretung für Ärzte, Zahnärzte, (zahn)ärztliche Kooperationen (Gemeinschaftspraxen, Praxisgemeinschaften, Medizinische Versorgungszentren etc.), Krankenhäuser und (zahn)ärztliche Berufsverbände.
| Medizinrecht - persönlich Wir schätzen und pflegen den persönlichen Kontakt zu unseren Mandanten und die langfristige vertrauensvolle Zusammenarbeit mit ihnen. Unsere Mandanten wissen für jede ihrer Angelegenheiten von vornherein, von welchem Anwalt sie betreut werden. Zu unserem Konzept „Medizinrecht aus einer Hand“ gehört die Kooperation mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht, der seit Jahren auf die arbeitsrechtliche Betreuung von Ärzten, Zahnärzten, ärztlichen Kooperationen und Krankenhäusern spezialisiert ist. |
| Medizinrecht - umfassend Wir bieten Beratung und Vertretung „aus einer Hand“ und decken dabei die gesamte Breite des Medizinrechts ab. Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind insbesondere: • Arzt- und Krankenhaushaftung Die aufgeführten ärztlichen Gebiete gelten entsprechend für Zahnärzte und Angehörige anderer Heilberufe |