| Honorar

Wir wollen, dass Sie wissen, was finanziell auf Sie zukommt.

Im Arzthaftungsrecht erfolgt die Abrechnung grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungs-
gesetz (RVG).

In den übrigen Angelegenheiten hängt die Art der Abrechnung vom jeweiligen Anliegen ab.

Je nach Sachverhalt vereinbaren wir
• eine Abrechnung zu gesetzlichen Gebühren nach
   dem RVG,

• eine Abrechnung zu gesetzlichen Gebühren nach
   dem RVG mit vereinbartem Gegenstandswert,

• ein Pauschalhonorar,

• ein Zeithonorar (Stundensatz: 200,- €)

jeweils zzgl. MwSt. und Auslagen.

Honorar