| HonorarWir wollen, dass Sie wissen, was finanziell auf Sie zukommt. Im Arzthaftungsrecht erfolgt die Abrechnung grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungs- In den übrigen Angelegenheiten hängt die Art der Abrechnung vom jeweiligen Anliegen ab. Je nach Sachverhalt vereinbaren wir • eine Abrechnung zu gesetzlichen Gebühren nach • ein Pauschalhonorar, • ein Zeithonorar (Stundensatz: 200,- €) jeweils zzgl. MwSt. und Auslagen. |
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